GESELLSCHAFTSRECHT

Allgemein formuliert, ist das Gesellschaftsrecht das Recht der Personenvereinigungen. Durch einen entsprechenden Vertrag können sowohl Körperschaften (z.B. Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung, Aktiengesellschaft, eingetragener Verein usw.) wie auch Personengesellschaften (GbR, OHG, KG usw.) ins Leben gerufen werden.


Die Gründe dafür, warum man sich für die Gründung einer Gesellschaft entscheidet, können viel-fältig sein - von der beabsichtigten Beschränkung der eigenen unternehmerischen Haftung bis hin zur prestigeträchtigen Außenwirkung einer Kapitalgesellschaft, sind im Rechtsverkehr alle Spielarten anzutreffen.

 

Bevor wir jedoch Ihre Gesellschaft gründen, sind zunächst Ihre Vorstellungen und Beweggründe für ein derartiges Vorhaben zu analysieren – es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Eine oder Andere übersehen wurde, und sei es die Besteuerung der zu gründenden Gesellschaft.

 

Apropos Besteuerung: auf diesem Gebiet besteht eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Steuerberaterkanzleien, die ihr Handwerk verstehen und ihre Gesellschaft steuerrechtlich auf den richtigen Kurs bringen.

 

Neben einer umfassenden gesellschaftsrechtlichen Beratung finden Sie hier Unterstützung in

 

  • der Erstellung einer maßgeschneiderten Satzung, sowie der Begleitung bis hin zur Eintragung in das Handelsregister 
  • der Kompetenzverteilung innerhalb der Gesellschaftsorgane
  • der Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen, sowie anderen Verwaltungstätigkeiten
  • der Erstellung von Anstellungsverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • der Durchführung einer due diligence-Prüfung bei Unternehmenskäufen

 

 

BEITRÄGE

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


Telefon: 0049-231-84160974

Fax:      0049-231-84160975

e-Mail  info@interessen-vertretung.de

So

03

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