HANDELSRECHT

Das Handelsrecht, als Sonderrecht des Kaufmanns, beherbergt eine Fülle von Abweichungen zum gewöhnlichen Zivilrecht, welches man aus dem BGB kennt. Es ist unter Anderem geprägt durch Handelsbräuche, eine hohe Eigenverantwortung des Kaufmanns und Formfreiheit.

Die Abweichungen des Handelsgesetzbuches dienen der Vereinfachung des Handelsverkehrs und sollen dabei behilflich sein rechtliche Fragen zügig zu beantworten.

Die Folge sind die kürzesten Verjährungsfristen, die das deutsche Recht kennt und recht knapp bemessene Rügefristen, deren Nichteinhaltung einen Rechtsverlust darstellen kann.

Auch Vertragsstrafen können bei Handelsgeschäften drohen.


Im Falle eines Handelsgeschäftes ist es oft unabdingbar frühzeitig rechtskundigen Rat einzu-holen und schnell zu handeln. Konsultieren Sie deshalb rechtzeit einen auf das Handelsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie, als Kaufmann, einen bedeutenden Vertrag abschließen wollen. Längerfristig könnten Sie auf diese Weise eine Menge Geld sparen.


Hier finden Sie Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen aller Art, die mit Ihrer Tätigkeit als Kaufmann in Verbindung stehen.

Auch bei der Durchsetzung von Regressansprüchen aus Handelsgeschäften bleiben Sie nicht allein, wenn Sie sich an die Kanzlei Sochanowski wenden.

 

BEITRÄGE

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


Telefon: 0049-231-84160974

Fax:      0049-231-84160975

e-Mail  info@interessen-vertretung.de

Mo

31

Dez

2013

Jetzt schlägt es dreizehn

Trotz vieler Warnungen und Prophezeiungen ist die Welt in diesem Jahr nicht untergegangen – ein Grund mehr positiv in die Zukunft zu blicken! Die Chancen des kommenden Jahres 2013 sollten genutzt werden.

Wir wünschen unseren Mandanten einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie ein nahtloses Anknüpfen an das erfolgreiche Jahr 2012!

Mögen alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.

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Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" vor
Pressemitteilung 90/13 vom 16.05.2013
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