TRANSPORTRECHT · SPEDITIONSRECHT · LOGISTIKRECHT

Durch den Einsatz neuer Technologien ist unsere Welt kleiner geworden. Wenn es jedoch da-rum geht, Ware von Punkt A nach Punkt B zu befördern, so hat sich an der Wegstrecke nichts geändert. 

Dennoch hat die erwähnte Entwicklung auch Einfluss auf die Art wie die gleich bleibende Dis-tanz bewältigt wird.

Gerade dann, wenn Ware über mehrere Kontinente hinweg befördert wird, stellt die gelungene Beförderung das Ergebnis aus dem Zusammenspiel vieler Einzelakture dar. Daß eine solche Zusammenarbeit nicht immer reibungslos funktioniert und das Frachtgut nicht wie bestellt oder nicht pünktlich an seinem Bestimmungsort ankommt, liegt auf der Hand.

 

Eine Kette ist eben nur so stark wie ihr schwächstes Glied.

 

Die Gründe für diese Reibungsverluste sind mannigfaltig und manifestieren sich sowohl in den Transport– als auch in Verzögerungsschäden. Wenn es allerdings darum geht, Ihre Rechte als Auftraggeber, Spediteur, Fixkostenspediteur, Frachtführer oder Lagerhalter sicher durchzu-setzen, bedarf es besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten. Denn die globale Vernetzung und die Ausweitung internationaler Handelsbeziehungen haben zur Folge, dass auch das Transportrecht eine komplexe Materie darstellt.

 

Aus heutiger Sicht stellt das Transportrecht eine Verflechtung von internationalen Abkommen, handelsrechtlichen Vorschriften sowie dem Versicherungsrecht, welches im engen Zusammen-hang mit dem Haftungsrecht zu sehen ist. Und dabei hat man noch nicht berücksichtigt, dass für jede Art des Transportes (zu Luft, zur See, auf Binnengewässern sowie auf der Straße) gesonderte Regelungswerke zu beachten sind. Das Transportrecht als Oberbegriff stellt nicht nur auf die bloße Regelung der Güterbeförderung dar, sondern beinhaltet neben Belangen des Speditions– und Lagerwesens auch Fragen rund um die Logistik.

 

 

BEITRÄGE

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

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Mo

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Dez

2013

Jetzt schlägt es dreizehn

Trotz vieler Warnungen und Prophezeiungen ist die Welt in diesem Jahr nicht untergegangen – ein Grund mehr positiv in die Zukunft zu blicken! Die Chancen des kommenden Jahres 2013 sollten genutzt werden.

Wir wünschen unseren Mandanten einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie ein nahtloses Anknüpfen an das erfolgreiche Jahr 2012!

Mögen alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.

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Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" vor
Pressemitteilung 90/13 vom 16.05.2013
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