VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht regelt einen essenziellen Teil unseres Lebens, der nicht nur im privaten Bereich Bedeutung findet, sondern eine Vor-aussetzung für einen funktionierenden Wirt-schaftskreislauf ist – Mobilität.

Die Bedeutung von Mobilität spiegelt sich in dem zunehmend größer werdenden Verkehrs-aufkommen, welches wir tagtäglich auf unse-ren Straßen beobachten können, wieder. Mit dem stärker werdenden Verkehr wächst auch die Anzahl von Verkehrsunfällen.

Es kann sich deshalb jeder glücklich schätz-en, der mit einem derartigen Schadensereig-nis noch nicht in Berührung gekommen ist.

 

Das kann man sich aber oft gar nicht selbst aussuchen.

Nicht nur Wirtschaftsunternehmen sind auf Mobilität angewiesen, sondern auch der einfache Bürger, dessen wirtschaftliche Exis-tenz nicht selten von der Frage abhängt, ob er mit seinem Auto die tägliche Strecke zur Arbeit bewältigen kann oder auch darf. 

Gerade der einfache Bürger, der den Umgang mit Behörden, Versicherungen und Gutachtern nicht gewohnt ist, sieht sich im Falle eines Verkehrsunfalls vor ganz neue Herausforder-ungen gestellt – bei uns finden Sie Hilfe!


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UNFALLREGULIERUNG

 

 

OWiG

Der Schwerpunkt der verkehrsrechtlichen Bera-tung liegt auf der Regulierung des Unfallscha-dens, wobei unser Service eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit Versicherung-en, Werkstätten, Gutachtern, und anderen an der Schadensregulierung beteiligten Personen beinhaltet.

Bei uns finden Sie auch Hilfe, wenn Ihr Unfall im europäischen Ausland passiert ist oder Ihr Unfall-gegner EU-Bürger ist.

Erfahren Sie mehr darüber, was Sie unmittelbar nach einem Unfall tun sollten.

 

Auch in dem Fall, dass Ihnen Ordnungswidrig-keiten vorgeworfen werden und Sie deshalb Beteiligter an einem Bußgeldverfahren werden sollten, bleiben Sie als Mandant unserer Kanz-lei nicht im Regen stehen.

BEITRÄGE

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


Telefon: 0049-231-84160974

Fax:      0049-231-84160975

e-Mail  info@interessen-vertretung.de

Mo

31

Dez

2013

Jetzt schlägt es dreizehn

Trotz vieler Warnungen und Prophezeiungen ist die Welt in diesem Jahr nicht untergegangen – ein Grund mehr positiv in die Zukunft zu blicken! Die Chancen des kommenden Jahres 2013 sollten genutzt werden.

Wir wünschen unseren Mandanten einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie ein nahtloses Anknüpfen an das erfolgreiche Jahr 2012!

Mögen alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.

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Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" vor
Pressemitteilung 90/13 vom 16.05.2013
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