VERGÜTUNG NACH DEM RVG

 

Das RVG bestimmt folgendes: Für die Vertretung in Gerichtsverfahren vor dem Amts- oder Landgericht oder dem Arbeitsgericht bestimmt sich die Höhe der anfallenden Gebühren nach dem Gegenstandswert der Sache, auch Streitwert genannt. Wird eine Forderung eingeklagt, so sind Höhe der Forderung und Streitwert identisch. Steht der Streitwert fest, so kann die Höhe einer Gebühr aus einer Gebührentabelle abgelesen werden. Wie viele Gebühren entstehen und ob eine Gebühr in voller Höhe oder nur in Höhe eines Bruchteils entsteht, bestimmt die Gebührenordnung danach, welche Art von Tätigkeit der Rechtsanwalt vorgenommen hat. Die tatsächliche Höhe der anfallenden Gebühr wird in Dezimalzahlen ausgedrückt.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Gebührentatbestände definiert:

 


Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

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Mo

31

Dez

2013

Jetzt schlägt es dreizehn

Trotz vieler Warnungen und Prophezeiungen ist die Welt in diesem Jahr nicht untergegangen – ein Grund mehr positiv in die Zukunft zu blicken! Die Chancen des kommenden Jahres 2013 sollten genutzt werden.

Wir wünschen unseren Mandanten einen guten Rutsch ins neue Jahr sowie ein nahtloses Anknüpfen an das erfolgreiche Jahr 2012!

Mögen alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.

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Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" vor
Pressemitteilung 90/13 vom 16.05.2013
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