Ersatz von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

Verkehrsunfall Gutachter Sachverständiger Honorar Haftpflichtversicherung
zu hohes Sachverständigenhonorar

Nach einem Verkehrsunfall musste ein in Mitleidenschaft gezogener Autofahrer den an seinem Kraftfahrzeug entstandenen Schaden der Haftpflichtversicherung des Gegners beziffern und nahm hierfür die Hilfe eines Sachverständigen in Anspruch. Für seine Expertise berechnete der Sachverständige ein Honorar in Höhe von über 600 €. Diesen Posten hielt der Geschädigte der Haftpflichtversicherung des Gegners entgegen, und verlangte den Ersatz für das von ihm bezahlte Gutachten.

Der Haftpflichtversicherer jedoch, sah die Höhe des Honorars als zu hoch an und erstattete lediglich einen Drittel der im Raume stehenden Honorarforderung. Da der Geschädigte bereits das volle Sachverständigenhonorar entrichtet hatte und nicht auf den in der Luft hängenden 400 € sitzen bleiben wollte, klagte er diese Summe vor dem Amtsgericht ein.

Die Haftpflichtversicherung argumentierte, dass sie nur ortsübliche und objektiv angemessene Honorare ersetzen müsse. Die Honorarforderung des Sachverständigen sei zu hoch.


kein Erfolg

Mit dieser Argumentation konnte sie jedoch nicht beim Amtsgericht punkten. Ein übliches Honorar bei Sachverständigen gibt es nämlich gar nicht – einige Sachverständige rechnen nach Zeit ab, andere wiederum berechnen ihr Honorar anhand der Schadenshöhe.

 

Schadensminderungspflicht

Der Geschädigte müsse allerdings seine Schadensminderungspflicht beachten, so das Amtsgericht. Diese Pflicht hat jedoch nicht zur Folge dass der Geschädigte auf das objektiv Erforderliche beschränkt sei – wenn ein verständiger und wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch die Honorarhöhe als angemessen und notwendig erachten darf, ist sie nicht zu hoch. Die Haftpflichtversicherung musste die Differenz erstatten.

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

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So

03

Nov

2013

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