Wer sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland um seine Rechte bemüht, scheitert oft schon an einer Sprachenbarriere. In diesen Fällen können wir Ihnen zum berechtigten Ersatz
Ihres Schadens verhelfen.
Hauptverhandlung am 6. Dezember 2023 um 9.30 Uhr in Sachen 2 StR 270/23 wegen Störung der Totenruhe
Pressemitteilung 197/23 vom 01.12.2023
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