Wer sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland um seine Rechte bemüht, scheitert oft schon an einer Sprachenbarriere. In diesen Fällen können wir Ihnen zum berechtigten Ersatz
Ihres Schadens verhelfen.
Aufhebung des Verhandlungstermins vom 28. April 2021, 9.00 Uhr - VIII ZR 275/19 (Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?)
Pressemitteilung 79/21 vom 09.04.2021
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