Allgemein formuliert, ist das Gesellschaftsrecht das Recht der Personenvereinigungen. Durch einen entsprechenden Vertrag können sowohl Körperschaften (z.B. Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung, Aktiengesellschaft, eingetragener Verein usw.) wie auch Personengesellschaften (GbR, OHG, KG usw.) ins Leben gerufen werden.
Die Gründe dafür, warum man sich für die Gründung einer Gesellschaft entscheidet, können viel-fältig sein - von der beabsichtigten Beschränkung der eigenen unternehmerischen Haftung bis hin zur
prestigeträchtigen Außenwirkung einer Kapitalgesellschaft, sind im Rechtsverkehr alle Spielarten anzutreffen.
Bevor wir jedoch Ihre Gesellschaft gründen, sind zunächst Ihre Vorstellungen und Beweggründe für ein derartiges Vorhaben zu analysieren – es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Eine oder Andere übersehen wurde, und sei es die Besteuerung der zu gründenden Gesellschaft.
Apropos Besteuerung: auf diesem Gebiet besteht eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Steuerberaterkanzleien, die ihr Handwerk verstehen und ihre Gesellschaft steuerrechtlich auf den richtigen Kurs bringen.
Neben einer umfassenden gesellschaftsrechtlichen Beratung finden Sie hier Unterstützung in
Ausschluss eines GbR-Gesellschafters
Kündigung eines BGB-Gesellschaftsverhältnisses
Haftung des GmbH Geschäftsführers beim existenzvernichtenden Eingriff