Wer sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland um seine Rechte bemüht, scheitert oft schon an einer Sprachenbarriere. In diesen Fällen können wir Ihnen zum berechtigten Ersatz
Ihres Schadens verhelfen.
Revisionshauptverhandlung am 6. Februar 2025, 9.30 Uhr im Verfahren 3 StR 173/24 (Komplex Lina E.)
Pressemitteilung 203/24 vom 17.10.2024
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