Wer sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland um seine Rechte bemüht, scheitert oft schon an einer Sprachenbarriere. In diesen Fällen können wir Ihnen zum berechtigten Ersatz
Ihres Schadens verhelfen.
Verhandlungstermin in Sachen III ZR 24/23 am 5. Dezember 2024, 11.30 Uhr, Saal N 004 (Amtshaftungsansprüche bei öffentlicher Warnung des Verbraucherschutzministeriums vor dem Verzehr von Schinken- und Wurstprodukten eines bestimmten Herstellers)
Pressemitteilung 212/24 vom 08.11.2024
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