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Verjährung Hemmung Mahnbescheid

Das Recht gehört den Klugen und Schnellen!

Dass man in der Auseinandersetzung mit seinem Anspruchsgegner Grips beweisen muss, leuchtet jedem ein, der sich bereits in einer vergleichbaren Situation befunden hat. Dass allerdings der Faktor "Zeit" eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung dieser Ansprüche spielen kann, ist vielen Teilnehmern am Rechtsverkehr nicht präsent.

VERJÄHRUNG droht demjenigen, der diesen Faktor aus den Augen verliert.Auch dieses Jahr werden wieder berechtigte Ansprüche in Milliardenhöhe ihre Durchsetzbarkeit verlieren, weil die Inhaber dieser Ansprüche sich zu lange Zeit damit gelassen haben gerichtlich gegen den Anspruchsgegner vorzugehen. Nur das gerichtliche Vorgehen – und sei es nur durch die Erhebung eines Mahnbescheides – bietet einen sicheren Weg den Lauf der Verjährung zu hemmen.

Die Beantwortung der Frage, ob ein Anspruch verjährt ist, oder kurz davor steht zu verjähren, gehört in die Hände eines Fachmannes. Denn es gibt keine einheitliche Verjährungsfrist für alle Ansprüche.
Gleichwohl kann man sagen, dass eine Vielzahl von Ansprüchen zum 31. Dezember 2011 verjähren wird.

Es ist deshalb ratsam seine Bestände nach nicht realisierten Ansprüchen zum Jahresende zu durchforsten. Verlieren Sie kein Geld, oder anderweitige Ansprüche und übergeben die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an einen Rechtsanwalt.

 

Wir stehen selbst verständlich zu Ihrer Disposition.

 

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


Telefon: 0049-231-84160974

Fax:      0049-231-84160975

e-Mail  info@interessen-vertretung.de

So

03

Nov

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