KOSTEN

Guter Rat muss nicht die Welt kosten.

Allerdings dürfen Rechtsanwälte die Höhe ihrer Vergütung in vielen Fällen nicht völlig frei bestimmen.

Das „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz” - RVG - das seit 1. Juli 2004 in Kraft ist, schreibt  

 


Rechtsanwälten einen gewissen Rahmen vor, in welchem sich ihre Vergütung bewegen darf.

Danach bestehen grundsätzlich zwei mögliche Wege der Vergütung - die Vergütung auf der Grundlage des RVG oder auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung.

 

 

VERGÜTUNG NACH DEM RVG

HONORARVEREINBARUNG

Wurde keine individuelle Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant getroffen, bilden die Vorschriften des RVG die Grundlage für die Berechnung der Honorarhöhe. Die Höhe der jeweils anfallenden Gebühren bemißt sich dabei nach dem Streitwert der Sache.

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In einigen Fällen kann aber auch eine Honorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant sinnvoll sein. Wann dies der Fall ist und innerhalb welcher gesetzlicher Bestimmungen die Höhe einer Honorarvereinbarung verhandelbar ist, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

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EXISTENZGRÜNDUNG

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Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


Telefon: 0049-231-84160974

Fax:      0049-231-84160975

e-Mail  info@interessen-vertretung.de

So

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Nov

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