Im Mittelpunkt des Versicherungsrechts steht das Verhältnis des Versicherungsnehmers zu den jeweiligen Versicherungsunternehmen. Der Grund, warum dieses Vertragsverhältnis oft auf eine harte Probe gestellt wird, unterscheidet den Versicherungsvertrag nicht von anderen Arten von Verträgen – es sind zumeist die widerstreitenden Interessen, die erst dann zum Vorschein treten, wenn die eine Partei von der anderen etwas begehrt.
Dank eines florierenden Finanzmarktsektors in Deutschland entwickelte sich auch die Vielfalt von unterschiedlichen Versicherungsverträgen und Vertriebskonzepten.
Das Dezernat Versicherungsrecht versteht sich im Zusammenhang mit dem Dezernat Transportrecht und Verkehrsrecht. Der Schwerpunkt liegt im versicherungsrechtlichen Bereich auf Versicherungsprodukten aus dem Bereich des Sachversicherungsrechts, wobei ein besonderes Augenmerk auf Haftpflichtversicherungen (KFZ-Versicherungen, Berufshaftpflicht, etc.) und Transportversicherungen liegt.
Aber auch im Hinblick auf das Handels- und Vertragsrecht erhalten Sie Unterstützung in der Ausarbeitung neuer Vertriebskonzepte. Vermittlerrecht gehört ebenso zu den Beratungsschwerpunkten.