Novellierung des polnischen Straßentransportgesetzes

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polnisches Straßentransportgesetz Novelierung

Derzeit berät ein Ausschuss des polnischen Sejm - Teil des polnischen Parlaments – über die Novellierung des polnischen Straßentransportgesetzes als Reaktion auf die schlechte konjunkturelle Entwicklung der Branche.

"Der Straßentransport in Polen war noch bis vor Kurzem eine der Branchen, die eines der dynamischsten Wachstumspotenziale der polnischen Volkswirtschaft aufwies. Die Branche befindet sich in einer schwierigen Situation und bedarf der Unterstützung." sagte Stanisław Żmijan, stellvertretender Vorsitzender der Kommission für Infrastruktur.
Gegenstand der Novellierung soll zunächst die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sein – die geplante Neuregelung soll sowohl inländische als auch alle ausländische Transportunternehmen betreffen. Darüber hinaus soll die präventive Wirkung von Geldstrafen erhöht werden, bei gleichzeitiger Verringerung repressive Maßnahmen.

Bürokratieabbau ist ebenfalls ein weiterer Aspekt der Novellierung – bürokratische Hemmnisse, die eine weitere wirtschaftliche Entwicklung der heimischen Transportwirtschaft behindern, sollen zurückgefahren werden. Es soll ferner ein frei zugängliches Register eingeführt werden, aus dem ersichtlich sein soll, welcher Transporteur über eine gültige Gewerbeerlaubnis verfügt. Auf diese Weise soll Teilnehmern der Zugang zum Markt erschwert werden, die mit gefälschten Gewerbeerlaubnissen eine Marktverzerrung darstellen.
Für Gewerbetreibende soll die Höchstgeldstrafe von 15.000 Zl. auf 10.000 Zl. reduziert werden. Für Gesetzesverstöße durch natürliche Personen soll der Strafrahmen von 300 Zl. bis 2000 Zl. reichen – derzeit liegt der Rahmen bei 500 Zl. bis 2000 Zl.

 

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

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