Transportversicherung - zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

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Der IV. Senat des Bundesgerichtshofs, der für die Klärung von Fragen aus dem Bereich des Versicherungsvertragsrechts zuständig ist, entschied in dieser Woche über Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Niedergang der HEROS-Gruppe stehen.

 


Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


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So

03

Nov

2013

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