Die Vergütung, die dem Rechtsanwalt für eine Beratung oder für die Erstellung eines Gutachtens zusteht, ist seit dem 1. Juli 2006 der Höhe nach nicht mehr genau bestimmt. Die bisher geltenden Gebühren sind abgeschafft worden.
In diesem Fall ist eine Honorarvereinbarung sinnvoll. Erfahren Sie mehr...