BERATUNG UND GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHMEN

Die Vergütung, die dem Rechtsanwalt für eine Beratung oder für die Erstellung eines Gutachtens zusteht, ist seit dem 1. Juli 2006 der Höhe nach nicht mehr genau bestimmt. Die bisher geltenden Gebühren sind abgeschafft worden.

In diesem Fall ist eine Honorarvereinbarung sinnvoll. Erfahren Sie mehr...

 

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


Telefon: 0049-231-84160974

Fax:      0049-231-84160975

e-Mail  info@interessen-vertretung.de

So

03

Nov

2013

Verkehrsunfall im Ausland

Wer sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland um seine Rechte bemüht, scheitert oft schon an einer Sprachenbarriere. In diesen Fällen können wir Ihnen zum berechtigten Ersatz Ihres Schadens verhelfen.

 

mehr lesen
Revisionshauptverhandlung am 6. Februar 2025, 9.30 Uhr im Verfahren 3 StR 173/24 (Komplex Lina E.)
Pressemitteilung 203/24 vom 17.10.2024
>> mehr lesen