Vergütung aufgrund einer Honorarvereinbarung

Grundsätzlich ist eine Honorarvereinbarung sowohl in gerichtlichen wie auch in außergerichtlichen Angelegenheiten möglich.

 

Die Honorarvereinbarung hat für den Mandanten den Vorteil, dass von Anfang an feststeht, welche Kosten durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe entstehen.

Bei gerichtlichen Angelegenheit ist jedoch zu beachten, dass sich die Höhe des Honorars nicht unterhalb dessen bewegen darf, was der Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Vorschriften fordern könnte.

 

Die Honorarvereinbarung bietet sich deshalb für außergerichtliche Tätigkeiten wie Vertragsgestaltung und gutachterliche Stellungnahmen an. Gerade bei hohen Gegenstandswerten kann der Mandant auf diese Weise Kosten sparen.

Rechtsanwalt

Christoph Sochanowski

Heiliger Weg 11

D-44135 Dortmund


Telefon: 0049-231-84160974

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So

03

Nov

2013

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