Bitte downloaden Sie das zur Verfügung stehende Vollmachtsformular, unterzeichnen es und bringen es bei dem kommenden Termin mit - nur so können wir wirksam in Ihrem Namen auftreten und helfen.
Wer sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland um seine Rechte bemüht, scheitert oft schon an einer Sprachenbarriere. In diesen Fällen können wir Ihnen zum berechtigten Ersatz
Ihres Schadens verhelfen.
Verhandlungstermin am 23. Juni 2022 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 111/21(Anspruch gegen Internetzugangsanbieter auf Einrichtung von Websperren)
Pressemitteilung 67/22 vom 27.05.2022
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